Unser Weg zum Reha-Tandem
Nach 3 Jahren Kampf haben wir nun endlich unser Reha-Tandem. Glücklicherweise haben wir früh genug begonnen, damit unsere Tochter jetzt mit 9 Jahren nun endlich mit uns Fahrrad fahren kann. Aber nun der Reihe nach:
Unsere Tochter Leonie ist blind und hat zusätzlich eine linksseitige Hemiparese. Von uns Eltern war Fahrrad fahren schon vor den Kindern immer ein beliebter Sport und Freizeitaktivität. Sobald unsere Kinder in den Fahrradkindersitzen sitzen konnten, sind wir so auch wieder mit den Kindern Fahrrad gefahren. Im Kleinkind- und Kindergartenalter war alles kein Problem und kein Unterschied zu anderen Familien mit Kindern.
Als Leonie jedoch 5 Jahre alt war, näherte sie sich zum einen langsam der Gewichtsobergrenze für Kindersitze und außerdem waren ihre Beine bereits so lang, dass sie mit ihren Knien ständig während der Fahrt an unsere „Hinterteile“ stieß, was kein bequemes Radfahren mehr war. Unsere letzte längere Tour auf diese Weise haben wir im September 2002 bei unserem Nordseeurlaub gemacht. Aber dies war eigentlich eher eine „Tortour“.
In diesem Herbst dachten wir also darüber nach, wie es für uns bzw. für Leonie mit dem Fahrradfahren weiter gehen könnte. Jedes andere gleichaltrige Kind lernte zudem zu dieser Zeit bereits Fahrrad fahren oder konnte es gar schon. Nun stellten wir mal wieder fest, wie „anders“ unsere Situation doch ist.
Auf eine Empfehlung der Frühförderung setzten wir uns mit der Firma Hoening, die Spezialfahrräder vertreibt in Verbindung. Unser Interesse galt einem Rehatandem. D. h. einem Tandem, bei dem das behinderte Kind vorn sitzt und jedoch von hinten gelenkt wird. Das Kind hat somit ein tolles Fahrgefühl (Fahrtwind usw.) und die Begleitperson hat das Kind immer im Blick.
Bei einem Besuch eines Mitarbeiters der Fa. Hoening bei uns zu Hause konnten wir das Fahrrad ausprobieren und haben gemeinsam mit dem Mitarbeiter zusammengestellt, welche Größe und Zubehörteile insbesondere wegen Leonies Hemiparese erforderlich sind.
Nach einem Gespräch mit unserer Ärztin, die die Anschaffung eines solchen Rades sehr befürwortete, da Fahrradfahren für Leonie eine zusätzliche Krankengymnastik wäre und die gleichmäßige Bewegung fördere, stellte sie uns eine entsprechende Verordnung aus, welche wir gemeinsam mit einem Kostenvoranschlag eines Sanitätshauses bei unserer Krankenkasse einreichten.
Die Krankenkasse hatte zunächst Rückfragen an die Ärztin, was diese als gutes Zeichen sah. Der Preis für das Fahrrad mit entsprechendem Zubehör für Leonie betrug zu dieser Zeit übrigens 2887,82 EUR. Am 02. Dezember 2002 erhielten wir dann jedoch die Absage von der DAK, da es sich bei dem von uns beantragten Hilfsmittel nicht um ein Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung handeln würde.
Am 26. Dezember 2002 legten wir Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Am 09. April 2003 erhielten wir Nachricht von der Hauptabteilung der DAK aus Hamburg, dass sie den Vorgang eingehend prüfe und zur abschließenden Entscheidung dem Widerspruchsausschuss vorlege.
Glücklicherweise hatten wir im März des Jahres 2002 auf einem großen Fahrradbasar einen Nachläufer erworben, so dass das Fahrradfahren für unsere Familie erst mal gesichert war. Eine Beschreibung zu einem Nachläufermodell ist in einer der vergangenen Ausgaben der LUPE bereits durch Familie Böttcher erfolgt.
Für uns war der Nachläufer allerdings immer nur ein Kompromiss, da wir Leonie nicht im Blick hatten und sie sich durch ihre linksseitige Hemiparese nicht immer einwandfrei halten kann. Ihr passierte es daher leicht, dass sie mit dem linken Fuß von der Pedale rutschte. Wir haben dafür eigene Haltelösungen erfunden und Leonie hat von selbst immer Bescheid gesagt, wenn ihre linke Hand sich nicht mehr am Lenker halten konnte. Für Leonie war der Nachläufer daher nicht ganz optimal. Viel Spaß hatte allerdings unser jüngerer Sohn Marvin mit diesem Teil. Er hat zu dieser Zeit gerade Fahrrad fahren gelernt und ist bei längeren Touren gern mal mit einem von uns Erwachsenem mit dem Nachläufer gefahren. Inzwischen werden diese Nachläufer ja immer häufiger gesehen, aber in der Anfangszeit haben wir immer viel Aufsehen erregt. Viele Leute waren begeistert.
Am 04. Juni 2003 wurde der Widerspruch dann abgelehnt. Daraufhin haben wir die Sache an eine Rechtsanwältin übergeben, welche mit zusätzlichen Bescheinigungen von verschiedenen Therapeuten am 03. Juli 2003 Klage einreichte. Nun kam eine lange zähe Zeit mit Schriftverkehr und erweiterten Begründungen hin und her. Nach Rücksprache mit unserer Rechtsschutzversicherung wurde im Dezember 2003 von der Rechtsanwältin beim Gericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt. Nach Überweisung der Kosten (durch die Rechtsschutzversicherung übernommen) wurde dann am 19. April 2004 vom Sozialgericht der Leiter der Kinderklinik zum Sachverständigen benannt und beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Dies zögerte wieder mal alles hinaus. Im Oktober hatten wir dann endlich einen Termin beim Sachverständigen. Das Gutachten wurde jedoch erst nach mehreren Erinnerungen im Mai 2005 erstellt. Allerdings fiel es dann sehr in unserem Sinne aus.
Die lange Zeit des Wartens hat uns in der Sache sehr resignieren lassen. Allein an die Angelegenheit zu denken, kostete mich schon Nerven und so habe ich es sehr weit von mir geschoben und auch die ständigen Erinnerungen einfach der Anwältin überlassen. Es war zu dieser Zeit einfach nervenschonender und ich habe auch nicht mehr wirklich an den Erfolg geglaubt.
Im Sommer 2005 stellten wir allerdings fest, dass Leonie nun mit 8 Jahren auch langsam dem Nachläufer entwächst. Ihre Knie berührten nun schon den Lenker und eine Höhenverstellung für den Lenker gab es nicht. So kam es uns sehr recht, dass im Juli 2005 eine Einladung für einen Gerichtstermin kam! Die Verhandlung war dann am 11. August 2005. Wir gingen ganz gelassen dort hin, glaubten eigentlich selbst nicht mehr so recht an einen Erfolg und hofften allenfalls auf einen Vergleich.
Wir konnten unsere speziellen Begründungen und Notwendigkeiten für das Tandem noch mal vortragen. Der DAK-Vertreter berief sich auf andere Urteile. Die ganze Verhandlung verlief sehr positiv in unserem Sinne und so kam das Gericht zu dem Urteil, dass das Therapiefahrrad in Leonies Fall dem Behinderungsausgleich dient und im konkreten Einzelfall dazu erforderlich ist und die Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ein Therapiefahrrad leihweise zu überlassen oder zu übereignen, wobei wir dazu einen Eigenanteil in Höhe der Kosten für eine handelsübliches Kinderfahrrad zahlen sollten.
Wir waren sehr erfreut über dieses Urteil. Nun kamen aber nochmals Wochen des Bangens bis die Berufungsfrist abgelaufen war. Wir glaubten sicher, dass die DAK Berufung einlegt. Aber es geschah nichts!!!!!
Sehr erfreut waren wir dann über einen Anruf vom Hilfsmittelzentrum unserer Krankenkasse, dass das Hilfsmittel übernommen wird und um einen aktuellen Kostenvoranschlag gebeten wurde. Nun gab es noch mal neue Überlegungen, die mit dem Hersteller geklärt wurden wegen der Größe. Schließlich waren 3 Jahre vergangen und Leonie gewachsen. So konnten wir nun schon das nächstgrößere Fahrrad nehmen, dem ein entsprechender Kurbelverkürzer eingebaut wurde.
Am
16. Dezember 2005 – rechtzeitig
zu Weihnachten – wurde das
Fahrrad vom Sanitätshaus an uns ausgeliefert. Leider waren an diesem
Tag Eis und Schnee auf der Straße, so dass wir das Rad nicht mal
testen konnten. (Bild: Eckhard
u. Leonie mit dem Tandem)
Aufgrund des langen Winters und des rauen Klimas hier in der Rhön konnten wir dann endlich eine Woche nach Ostern unsere erste Tour machen. Es ging zur Eisdiele und dort am Marktplatz haben wir mal wieder jede Menge Aufsehen erregt.
Bei dem Rad kann es eingestellt werden, ob Leonie mittreten muss, oder eine Art Leerlauf, bei der sie selbst entscheidet, ob sie mittritt oder nicht.Das Fahren für uns als Begleitperson ist erstmal gewöhnungsbedürftig. Am besten übt man mit leerem Rad, dann mit einem Kind das schon Radfahren kann – in unserem Fall mit unserem 7jährigen Sohn Marvin – und dann erst mit dem behinderten Kind. Ganz ehrlich muss ich noch gestehen, dass Leonie immer lieber mit Papa fährt als mit Mama. Anfangs war ihr Spruch „Die Mama wackelt immer so viel“.
Auf Leonies Geburtstag im April hatten wir dann alle unseren Spaß, als alle Gäste erst mal Testfahrten machten. Leider haben wir noch keine geeignete Möglichkeit gefunden, das Fahrrad am Auto zu transportieren, es ist halt doch sehr lang. Der Originalträger der Herstellerfirma ist leider sehr teuer. Für kreative Ideen sind wir noch offen…
In unserem Urlaub in diesem Monat an der Ostsee haben wir übrigens eine Frau nur ihrem behinderten Sohn getroffen, die Original unser Copilot 26 hatte und wir kamen mit ihr ins Gespräch. Sie hatte den Antrag auf Kostenübernahme für das Fahrrad letzten Sommer gestellt und gleich einen Widerspruch dazu gelegt. Im August hat sie das Fahrrad bewilligt bekommen. viel einfacher als von ihr gedacht. Auf unsere Nachfrage, nach der Krankenkasse war es die DAK. Ob da wohl unser Urteil einen Einfluss hatte?
Wir freuen uns, dass wir und vielleicht dadurch auch andere Erfolg hatten und genießen jede gemeinsame Fahrradtour – die dann so ganz nebenbei auch ein bisschen Therapie für Leonie ist.
Sabine Richter, Gersfeld,
21. August 2006