Eine Schule für Tim
– Ein Erfahrungsbericht von Marion Böttcher -
Kennen wir das nicht alle? Unsere Kinder haben kaum den ersten Atemzug getan, schon haben wir eine „fast“ konkrete Vorstellung davon, wie ihrn weiteres Leben verlaufen wird – jedenfalls in groben Zügen. So jedenfalls ging es mir, obwohl ich mir immer geschworen hatte, meine Kinder niemals in eine Schablone zu stecken. Mir war auch gar nicht bewusst, dass es doch geschehen war. Erst als unser Sohn Tim mit zwei Jahren erblindete, merkte ich, dass ich heimlich in mir drin, sehr wohl eine Vorstellung gebildet hatte. Denn sonst wäre die große Trauer und das Gefühl von Verlust nicht zu erklären, dass mich zunächst ergriff, als wir die Diagnose bekamen.
Und nachdem man den ersten Schock überwunden hatte, machte man die nächsten Pläne für den Lebensweg. In unserem Fall war ganz klar, wir hatten Glück gehabt, denn zufällig lag die Blindenschule nur 2 km von unserem Haus entfernt. Wir wussten: „Tim kann dort zur Schule gehen und hat es gar nicht weit!“ Durchatmen war angesagt, hatte ich doch schon eine Internatsunterbringung vor Augen gehabt.
Und dann kam doch alles anders:
Tim gerade erblindet, verhielt sich gar nicht so, wie ich es befürchtet hatte, sondern blieb das fröhliche Kleinkind, dass er bis dahin gewesen war, war neugierig und anderen Kindern total aufgeschlossen. Deshalb beschlossen wir dann auch, Tim in den Regelkindergarten in unserer Nähe zu geben. Dort fühlte Tim sich sichtlich wohl.
Irgendwann begannen sich die Gedanken um die Schule zu drehen und so unterhielten wir uns zunächst mit anderen betroffenen Eltern und erfuhren, dass die Blindenschule möglicherweise nicht der einzige Weg für Tims Beschulung sein könnte.
Wir nahmen also frühzeitig im November 2004 Kontakt mit der Blindenschule
auf und vereinbarten einen Termin zur Hospitation. Ich besuchte die 1 Klasse
der Blindenschule Düren. Sechs Schüler und zwei Lehrer machten Matheunterricht.
Der Klassenraum, die Unterrichtsmaterialien und auch die Schüler- Lehrer-Situation
gefielen mir sehr. Es war sehr schnell klar: Hier lernen die Kinder in
einer wundervollen Atmosphäre.
Und trotzdem: Ich verließ die Schule mit einem ungewissen Gefühl. Warum?
Es lag an dem Lerninhalt, der den Kindern vermittelt wurde. Was die Kinder
dort lernten, konnte Tim schon und es waren noch fast zwei Jahre bis zur
Einschulung. Würde Tim sich nicht unterfordert fühlen? Würden überhaupt
Kinder mit ihm in der Klasse sein, die sein mögliches Lerntempo teilen
könnten oder würde er häufig in Einzelbetreuung gefördert werden müssen?
Was würde aus den Freundschaften werden, die er im Kindergarten geschlossen
hatte?
Lange Gespräche mit der Frühförderin und der stellvertretenden Direktorin
der Blindenschule folgten und dann der Entschluss auch einmal bei der hiesigen
Grundschule nachzufragen, ob denn vielleicht ein gemeinsamer Unterricht
(kurz GU) für Tim möglich wäre.
Ich hatte mir für das bevorstehende Gespräch gedanklich eine 1000 Argumente
umfassende Liste gemacht, um auch für jeden Einwand gerüstet zu sein. Doch
das Gespräch verlief ganz anders als ich befürchtet hatte. Der Schuldirektor
zeigte sich meinem Wunsch offen gegenüber. Er ließ mich zwar wissen, dass
er noch keinerlei Erfahrung mit blinden Kindern hätte, aber er sich bei
entsprechender Unterstützung von der Blindenschule vorstellen könnte, Tim
in seiner Schule aufzunehmen. Nachdem die Frühförderin mehrere Gespräche
mit der Schule geführt hatte, fand sich auch eine Lehrerin, die daran interessiert
war, Tim zu unterrichten. Dies war mir besonders wichtig gewesen, denn
ohne ein solches Interesse hätte ich das nun folgende Verfahren gar nicht
erst durchgeführt.
In NRW muss man, wenn man ein Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf hat, vor der Einschulung ein AO-SF-Verfahren durchlaufen. In diesem Verfahren wird geklärt, auf welche Schule das Kind gehen kann. Ich will hier nur kurz schildern, welche Stationen wir in dem Verfahren durchlaufen mussten. Wer genauere Informationen über das Verfahren und die rechtlichen Möglichkeiten haben möchte, kann sich gerne an mich persönlich wenden.
Zwischenzeitlich hatten wir an das Sozialamt noch einen Antrag auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer gestellt. Dieses Verfahren war unheimlich zeitraubend und nervtötend, denn zum einen hat sich das Sozialamt mit Händen und Füßen (und z.T. nicht rechtmäßigen Mitteln) gegen die Übernahme gewährt, zum anderen haben sie die Entscheidung so lange hinausgezögert, dass wir den Integrationshelfer erst am Tag vor der Einschulung kennenlernten und erst drei Wochen nach der Einschulung das Verfahren mit dem rechtskräftigen Bescheid beändert war. Darüber hinaus gilt die Übernahme nur bis zum 31.12.2006, so dass wir im Prinzip spätestens im November schon wieder einen neuen Antrag stellen müssen.
Jetzt haben wir die integrative Beschulung also erreicht. Ob es die richtige Wahl war, wird die Zukunft zeigen.
Wir werden berichten.
Marion Böttcher